Sparfüchse machen auch vor dem Girokonto nicht Halt. Schließlich kann das Konto zur Teilnahme am allgemeinen Zahlungsverkehr reichlich Kosten verursachen. Gebühren sind sowohl für die Kontoführung und die Bankkarten als auch für Überweisungen, Daueraufträge, Einzahlungen, Lastschriftverfahren und vieles mehr denkbar. Sogar das Geldabheben am Geldautomaten ist häufig kostenpflichtig. Wir fassen Tipps zusammen, um möglichst günstige Konten zu entdecken.

Lockangebote kritisch prüfen

Mit kostenlosen Girokonten wird seit einigen Jahren besonders aggressiv geworben. Die Kreditinstitute und Onlinebanken buhlen regelrecht um die Gunst der Verbraucher und versuchen mit verlockenden Werbeversprechen neue Kunden zu generieren. Oft klappt das auch, doch die Kundenzufriedenheit bleibt langfristig auf der Strecke, weil die Angebote nicht das halten, was sie versprechen.

Dass ein kostenloses Girokonto längst nicht immer gratis ist, verdeutlicht das Expertenmagazin rund um Onlinebanken im Rahmen eines Kontenvergleichs. Demnach können viele Leistungen gebührenpflichtig sein und viele Anbieter knüpfen die kostenfreie Kontoführung an Bedingungen wie beispielsweise einen monatlichen Mindestgeldeingang. Als mögliche versteckte Kosten werden beleghafte Überweisungen, Bankkarten und die Teilnahme am Lastschriftverfahren genannt. Häufig umfasst die Gebührenfreiheit lediglich die Kontoführungsgebühren und Überweisungen, die per Online-Banking getätigt werden.

Zur Orientierung – mögliche versteckte Kosten bei scheinbar kostenlosen Konten:

  • Jährliche Gebühr: Diese Gebühr löst die Kontoführungsgebühr lediglich ab, sodass von kostenlos nicht die Rede sein kann.
  • Überweisungen: Ob Überweisung in Papierform, Sofortüberweisungen oder das Zahlen von Rechnungen in Fremdwährungen – die potenziellen Gebühren sind vielfältig!
  • Gebühren am Automaten: Auch Geldautomaten-Betreiber können Gebühren für das Abheben von Bargeld erheben.
  • Dispozinsen: Wird das Girokonto überzogen und besteht ein Dispokredit, verlangt die Bank satte Dispozinsen, die sehr unterschiedlich ausfallen können. „Manche Banken verlangen hierfür um die 6 Prozent Zinsen, andere bis zu 16 Prozent Zinsen“, klärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem Verbrauchertipp zum Dispo auf.
  • Fremdwährung: Wer in einer fremden Währung bezahlt oder Geld abhebt, muss ebenfalls mit Kosten rechnen. Teilweise kommt es sogar zu Aufschlägen auf Wechselkurse.
  • Girocard: Jährliche Kosten für die Girocards sind üblich – insbesondere bei Banken mit Filialnetz. Auch Partnerkarten sind in der Regel nicht kostenlos.
  • Kreditkarte: Auch diese Karte kann Gebühren auslösen. In welcher Höhe ihr Besitz und ihre Verwendung Geld kostet, ist unterschiedlich.

Bedarfsgerechte Bedingungen sind ein Muss

Dass viele Girokonten heute keine Kontoführungsgebühren mehr verursachen, ist korrekt. Zahlreiche Banken verzichten darauf, wodurch Verbraucher monatlich Geld sparen. Wer aber ein dauerhaft gutes Angebot ergattern will, muss sich die Konditionen genauer anschauen. Damit keine hohen Kosten durch andere Leistungen entstehen, gilt es nachzulesen, was tatsächlich gratis angeboten wird und welcher Service Gebühren verursacht. 

Praktisch sind dahingehend Vergleichsportale, die eine bedarfsgerechte Suche ermöglichen. Bei einigen Plattformen lässt sich zum Beispiel der monatliche Geldeingang angeben sowie der Bedarf an Bankfilialen und Kreditkarten.

Onlinebanken sind im Vorteil

Diejenigen, die auf ein Filialnetz verzichten können, eröffnen sich ein höheres Sparpotenzial. Denn insbesondere reine Online-Konten gelten als vergleichsweise günstig. Auf das gebührenfreie Abheben von Bargeld muss dabei zum Teil dennoch nicht verzichtet werden, weil eine kostenlose Kreditkarte die kostenlose Abhebung innerhalb Deutschlands ermöglicht, wenn die entsprechende Bank zum Girokonto diese Option bereitstellt. Vergleichen lohnt sich auch diesbezüglich!

Der Kontowechsel – einfacher als gedacht!

Wie einfach ein Wechsel des Girokontos sein kann, ist vielen Verbrauchern nicht bewusst. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben eine Menge Zeitaufwand mit sich bringen muss. Immerhin sind zahlreiche Zahlungsaufträge zu ändern und diverse Stellen über die neue Kontoverbindung zu informieren. Die Liste reicht vom Arbeitgeber über die Versicherungen bis hin zu Vereinen, Telekommunikationsunternehmen und Stromanbietern.

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lässt sich nachlesen, dass der Kontowechsel wesentlich einfacher gelingt. Wie die Behörde erklärt, hat jeder Verbraucher Anspruch auf die Hilfe der beteiligten Zahlungsdienstleister. „Seit dem 18. September 2016 ist jeder Zahlungsdienstleister, der Verbrauchern Zahlungskonten (z.B. ein Girokonto) anbietet, verpflichtet, beim Kontenwechsel zu helfen“, so die klare Ansage. Und diese Verpflichtung ist sogar gesetzlich geregelt. Grundlage stellt das Zahlungskontengesetz (ZKG) dar. Wer sein Girokonto wechseln möchte, muss demnach weder Daueraufträge selbst einrichten noch Zahlungsempfänger informieren oder bestehende Lastschriftverfahren ändern. All das muss der neue Zahlungsdienstleister für die Neukunden übernehmen – und zwar innerhalb einer festgelegten Zeitspanne.