Wie wäre es, wenn die Kinderbetreuung in Deutschland komplett kostenlos wäre? Wer würde es dann bezahlen? Der Staat? Der Arbeitgeber? Schauen wir uns mal an wie es zurzeit in Deutschland aussieht. Kinderbetreuung

Kinderbetreuung in Deutschland

In Deutschland besuchen 40% der Kinder unter 3 Jahren und  93,6 % der Kinder zwischen 3 und 5 Jahren eine Kindertagesbetreuung. Eltern haben die Wahl zwischen Tagesmüttern, Kinderhorts, Kinderkrippen oder dem traditionellen Kindergarten. 

Gesetzlich garantierter Krippenplatz

Für jedes Kind in Deutschland soll ein Platz, ebenfalls Krippenplatz genannt, in einem der vier zuvor genannten frühkindlichen Bildungseinrichtungen verfügbar sein. Es ist eine gesetzliche Garantie, die die Bundesregierung vor 6 Jahren beschloss.

Tagesmutterpreise, Kitakosten und Kindergartengebühren

In Deutschland gibt es große regionale Unterschiede bei den Kinderbetreuungskosten. In der Regel legen die einzelnen Kommunen die Gebühren fest, die die Eltern für die Betreuung  Ihres Kindes zahlen müssen. Die Unterschiede zwischen den monatlichen Beiträgen beträgt hierbei mehrere Hunderte Euro.

Betreuungskosten berechnen

Um die sogenannten Elternbeiträge zu berechnen, betrachten die Kommunen verschiedene Aspekte, zum einen die familiären zum anderen auch die der angefragten Betreuung. Entweder wird das Brutto- oder Nettoeinkommen der Familie untersucht oder es wird nach Einkommensstufen gestaffelt. Ebenfalls das Alter, die Anzahl der Kinder sowie die Stundenanzahl der wöchentlichen Betreuung sind von Betreuungskosten berechnenRelevanz.

Neben den regulären Betreuungskosten können ebenfalls Betreuungszusatzgebühren für die Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsstätten und Zusatzkosten für die Verpflegung des Kindes anfallen.

Es wird empfohlen direkt nach Bestätigung des Kitaplatzes das Jugendamt zu kontaktieren, bestenfalls direkt mit einem Nachweis des Familieneinkommens, um die Betreuungskosten genau berechnen zu lassen.

Der teuerste Kitaplatz

Diese unerfreuliche "Ehrung" geht im letzten Jahr, 2019, an die Stadt Duisburg. Verdienten die Eltern mehr als 90.000€ im Jahr, das zu betreuende Kind war 18 Monate alt und es wurde eine Betreuung für 9 Stunden pro Tag benötigt, so belief sich der Beitrag auf 630€ pro Monat.

Kostenlose Kinderbetreuung

Doch es geht auch anders und viele Bundesländer und Kommunen bieten heutzutage kostenfreie Kinderbetreuung an. Spitzenreiter und Vorbild für diesen Trend ist derzeit Berlin - die Kinderbetreuung ist Alters- und Gehaltsunabhängig und steht jedem Kind so viele Stunden wie benötigt zu. In Rheinland-Pfalz wird allen Eltern mit einem Kind älter als 2 Jahre dieses Privileg ebenfalls zuteil. Hamburg bietet zumindest eine 5-stündige Betreuung im KiGa, KiTa oder bei einer Tagesmutter kostenlos an. Geringverdiener mit einem Jahresgehalt unter 30.000€ können ebenfalls in Städten wie Düsseldorf, Hannover, Münster, Kiel oder Erfurt eine Beitragsbefreiung für den Kindergarten oder andere Institutionen erhalten.

Kitagebühren nach Bundesland

Bei den Betreuungskosten sparen

Selbstverständlich gibt es andere Möglichkeiten, um bei den Betreuungskosten zu sparen als nun all seine sieben Sachen zu packen und in eine der oben genannten Bundesländer oder Städte zu ziehen. Hier zeigen wir Ihnen 5 Maßnahmen, die helfen können.

1. Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Kitagebühren können als Sonderausgaben mit bis zu zwei Dritteln und bis zu einer Höhe von 4.000€ pro Kind und Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es ist besonders empfehlenswert für Familien mit geringem Einkommen einen Steuerexperten hinzuzuziehen um sich zu informieren, ob diesen Ermäßigungen für die Kinderbetreuungskosten zustehen.

2. Betreuungsdauer des Kindes überdenken

Häufig fällt es Elternteilen ohnehin schwer ihr Kind für so viele Stunden jemand "Fremden" anzuvertrauen. Doch nicht nur aus diesem Verwandte KinderbetreuungGrund ist es gut womöglich Verwandte und Bekannte um Mithilfe zu bitten oder seine Schichten anzupassen um die Dauer der Kinderbetreuung zu verringern. Ebenfalls finanziell machen ein oder zwei Stunden schon einen großen Unterschied aus.

3. Arbeitgeberzuschüsse zu Kitagebühren

Dank der heutigen "Work-Life-Balance"-Bewegung wird sich in vielen Unternehmen ebenfalls darum bemüht das Leben der Angestellten ebenfalls außerhalb der Arbeit einfacher zu gestalten und zu unterstützen. Bei manchen gehören Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder eine subventionierte Unternehmens-Kita zu diesen Zusatzleistungen. Die Personalabteilung ist in der Lage Eltern weitere Informationen über diese Möglichkeiten zu geben.

4. Weitere Kosten zur Betreuung Ihres Kindes bei der Steuer geltend machen

Wie im ersten Punkt erwähnt ist es möglich die tatsächlichen Kindergartengebühren, Kitakosten oder Tagesmutterrechnungen von der Steuer absetzen. Ebenfalls ist es möglich sogenannte haushaltsnahe Dienste, Haushaltshilfen und andere Arten von Kinderbetreuung, sowie Pflege, bei der Steuererklärung anzugeben. Bis zu 20% können von der Steuer für diese Kostenpunkte zusätzlich abgesetzt werden, bis zu einer Gesamtsumme von 600€ pro Jahr. Als weitere zusätzliche Kosten können Au-Pairs oder Babysitter auf Minijob-Basis gesehen werden. Mit einem Prozentsatz von 10% und einer Gesamtsumme von 510€ pro Jahr können Sie diese bei der Steuer geltend machen. Sind diese nicht nur auf Minijob-Basis angestellt und die Kosten übersteigen 490€ pro Monat so können bis zu 12% und 2.400€ pro Jahr als Ausgaben abgesetzt werden.

5. Übernahme von Teilbeträgen beantragen

Speziell Familien mit geringem Einkommen werden häufig mehr Zulagen und Unterstützungen zuteil als ihnen bewusst ist. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert zu dem zuständigen Amt in der Kommune zu gehen und sich vor Ort beraten zu lassen sowie keine Scheu zu zeigen, um finanzielle Hilfe zu bitten.