Bei dem Thema Kautabak gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen.

Geschmäcker sind selbstverständlich verschieden und so bevorzugt der eine den Tabak im eher traditionellen Sinne, durch Rauchen, zu konsumieren. Doch nicht nur dieser Punkt sorgt für Diskussionen. Ebenfalls die Frage der Legalität der diversen Chewing Bags, die es heute auf dem Markt gibt, hat schon so manches Argument unter Verwandten oder Bekannten verursacht.

Doch ist Priem, wie Kautabak ebenfalls genannt wird, wirklich in Deutschland verboten? Um alle Nutzer und deren Angehörige direkt zu Beginn zu beruhigen: Normaler Kautabak ist erlaubt.

In diesem Artikel befassen wir uns jedoch genauer mit dieser Frage und gehen auf einige der Kautabaksorten ein, von welchen manche tatsächlich nicht legal sind.

Kautabak - Was ist das eigentlich?

Um die rechtliche Lage rundum Kautabak zu verstehen, ist es erst einmal wichtig zu wissen, was dieses Tabakprodukt genau ist.

Es handelt sich dabei um fermentierte Tabakblätter, die mit Aromen versetzt werden, was im Fachjargon als Soßieren bezeichnet wird. Je nach Art des Tabaks werden die Blätter nach der Ernte unterschiedlich lange gelagert und manche werden sogar noch nach der Fermentierung besonders gelagert, um weiter zu reifen.

Ist dies abgeschlossen, wird der Tabak entweder in handliche Formen gepresst, mit einem Deckblatt zu einem langen Seil versponnen oder in einer Art kleinen Teebeutel, sogenannte Chewing Bags, abgefüllt. Letzteres ist beispielsweise bei dem Online-Shop snus corp zu finden.

Je nach Sorte wird diese entweder direkt in die Wangentasche gelegt oder zuvor angekauft, sodass sie ihren Geschmack entfalten können. Anders als bei einer normalen Zigarette wird das in dem Produkt enthaltende Nikotin direkt über die Mundschleimhaut aufgenommen und an das Gehirn weitergeleitet und somit wird die Lunge verschont.

Snus, Chewing Bags, Kautabak - Was ist tatsächlich verboten?

Wie zu Beginn dieses Artikels erwähnt, gibt es rund um das Thema der rechtlichen Lage von Kautabak sehr viel Verwirrung und dies betrifft nicht nur Privatpersonen. Selbst Geschäfte, die früher verschiedene Kautabaksorten verkauft haben, haben insbesondere nach einem bayerischen Gerichtsurteil in 2020, den Verkauf eingestellt oder ihr Sortiment verkleinert. Das Urteil, das gesprochen wurde, betraf zwar nur zwei bestimmte Produkte eines Importeurs, lies jedoch bei vielen Unsicherheiten aufkommen.

Doch was genau ist das Problem? Es gibt Tabakprodukte, die als Kautabak vermarktet werden, jedoch nicht wirklich zum Kauen sind. Deutsche Gesetzgeber sehen bei dieser Art Produkt eine höhere Gefahr, dass junge Menschen durch den Konsum später zu Rauchern werden.

Tatsächlicher / traditioneller Kautabak gibt es schon seit Jahrhunderten und scheint nicht attraktiv für Kinder und Jugendliche, argumentierte der Richter bei der zuvor genannten Verhandlung. “Lutschtabaks” hingegen sind noch eher neu in Deutschland und diese zu konsumieren ist einfach sowie unauffällig, da diese ohne Kauen schon Nikotin abgeben.

Manche finden, dass die Tabakprodukte zum Lutschen sehr original schwedischem Snus ähneln, welches tatsächlich schon seit 1992 europaweit verboten ist und nur in seinem Ursprungsland legal konsumiert werden darf.

Der Begriff Snus im Allgemeinen wird jedoch oft auch nur als Synonym für Kautabak genutzt. Sollten Sie also beispielsweise das Wort Snus-Beutel sehen, handelt es sich sehr wahrscheinlich nur um einen anderen Begriff für Nikotinbeutel oder Chewing Bags.

Die Verwirrung ist also verständlich und das letzte Wort in dieser Angelegenheit scheint auch noch nicht gesprochen zu sein. Das Gute ist jedoch, dass sich das Gesetz so oder so nur auf den Verkauf bezieht, der Konsum hingegen ist erlaubt und Privatpersonen sind somit geschützt. Seien Sie also nicht zu besorgt, sollten Sie mal Lust auf Kautabak bekommen und glücklicherweise gibt es auch wieder vermehrt Online-Shops, die diesen anbieten, sodass Sie ihn ganz bequem von zu Haus aus bestellen können.